Baugrundrisiko
ein in der Natur der Sache liegendes, unvermeidbares Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrundes zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z. B. Bauschäden oder Bauverzögerungen führen kann, obwohl derjenige, der den Werkstoff Baugrund zur Verfügung stellt, seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse nach den Regeln der Technik zuvor vollständig nachgekommen ist und obwohl der Bauausführende seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht Genüge getan hat. (EC7-2 A1.5.3.17 und DIN 4020 Abschn. 3.5 im gleichen Wordlaut)
In der Ergänzung DIN 4020 Bbl 1 2003-10: Ein Baugrundrisiko kann auch durch eingehende geotechnische Untersuchung nicht völlig ausgeschaltet werden, da die Werte der Bagrundkenngrößen streuen, eng begrenzte Inhomogenitäten des Baugrundes nicht restlos zu erfassen sind und manche Eigenschaften des Baugrundes mit angemessenen Aufwand nicht festgestellt werden können.
Die Wahrscheinlichkeit einer Aussage über den Aufbau oder bestimmte für die geotechnische Beurteilung maßgebliche Eigenschaften von Boden und Fels wächst mit dem Untersuchungsumfang, d.h. mit der Anzahl der Aufschlüsse und nimmt ab mit der Wechselhaftigkeit des Baugrundes…..
In soweit wird gern das Wort Baugrundrisiko für die Schäden herangezogen, die im Zusammenhang mit nicht ausreichend oder falsch erkundeten Baugrund stehen. Deshalb stellt die ausreichende Baugrunderkundung einen wichtigen Bestandteil dar, dem der Bauherr in seiner eigenen Verpflichtung im ausreichenden Maße nachgekommen muss. D.h. erst mit der Pflichterfüllung der ausreichenden Erkundung besteht erst ein Baugrundrisiko.
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