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Berechnung und Bemessung von Niederschlagsversickerungsanlagen über KOSTRA Daten

Berechnung und Bemessung von Niederschlagsversickerungsanlagen über KOSTRA Daten

Der Grundstückseigentümer wird von Zweckverbänden vor die Alternative gestellt, anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern oder in die Regenwasserentwässerung des Zweckverbandes einzuleiten. Zweiteres ist immer gebührenpflichtig. Der Grundstückseigentümer muss also folgende Hürden überwinden:

1. funktioniert eine Versickerungsanlage überhaupt, d.h. sind die anstehenden Böden überhaupt versickerungsfähig ?

  • Hierzu fordert der Zweckverband einen Versickerungsnachweis. Viele Verbände haben hierzu ein Antragsformular, dass von den Sachverständigen für Geotechnik auszufüllen ist. Hiernach werden die Randbedingungen vor Ort, meist durch Sondierungen geprüft. Über einen Wasserdurchlässigkeitsbeiwert, der direkt über einen Sickernachweis oder indirekt über Kornverteilungskurven bestimmt wird, kann eingeschätzt werden, ob eine Versickerung vollständig möglich ist, oder nur eine teilweise Versickerung möglich ist. (Bei einer teilweisen Versickerungsfähigkeit besteht leider ebenfalls die Pflicht des gebührenpflichtigen Anschlusses.)

2. die Versickerungsanlage muss dimensioniert bzw. geplant werden.

  • Über regionale Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes  (KOSTRA) und den den Wasserdurchlässigkeitswerten kann eine Versickerungsanlage dimensioniert werden. Wichtig ist hier zu entscheiden, welche Art der Versickerung gewählt werden kann. Leider sind nicht immer alle Anlagen möglich. Es ist zu entscheiden, ob beispielweise eine Schachtversickerung, Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Mulden-Rigolenversickerung, Rohrrigolenversickerung anzuwenden ist.
  • Im Ergebnis wird für 5 Jahre wiederkehrende Niederschlagsereignisse die Größe der Anlage berechnet.

3. Die Anlage muss gebaut werden….

…. Bleibt also letztendlich die Entscheidung wann sich eine solche Anlage gegenüber den Einleitungsgebühren der Regenwasserentwässerung amortisiert.

 

 

 

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